ÄnderungsVO zur 15. IfSMV

Breaking news: Seit heute ist eine Novellierung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft: Die staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sind – nach der 3G‑Regelung – nun wieder öffentlich zugänglich. Und andere Präzisierungen. Zudem wurde die gesamte Infektionsschutzverordnung bis 19. März verlängert, denn am 20. März ist bekanntlich die Pandemie vorbei. Bin ich gespannt, ob die ganzen Sonderregelungen dann tatsächlich rückgebaut werden. Man hat ja schließlich gesehen, dass es auch ganz gut ohne Freiheit geht. Man muss dazu nur genug Panik schüren.

Dass es vor dem Hintergrund bei einer freien Impfentscheidung bleibt, glaube ich weiter nicht. Vielmehr wird es weiter Diskriminierungen gegen Ungeimpfte geben, die einem eine „freie“ Entscheidung für eine Impfung sehr nahe legen. Andere wirkungsvolle Mechanismen wie die Erhöhung des Impfhonorars für niedergelassene Ärzte, Kommunikationsmaßnahmen wie https://www.rnd.de/medien/corona-impfkampagne-der-bundesregierung-duemmlich-und-an-der-realitaet-vorbei-UNLTKSPFGJHRPHFKJ3P4IILUBA.html sowie das mediale Dauerfeuerwerk zu dem Thema in Talkshows, die in erster Linie Quote bringen und den Markt bedienen müssen, werden ihr Übriges dazu tun. In diesem Umfeld werden dann Parlamentarier in den drei angesetzten Lesungen Mitte März gut informiert und in reiner Gewissensentscheidung über eine Impfpflicht abstimmen. OMG.

In den wenigen reflektierten Gesprächen, die ich über das Thema führen kann, hörte ich, dass – so eine Impfpflicht denn komme – Gerichte diese sofort wieder zurücknehmen würden. Ich bin diesbezüglich sehr unsicher – zur Freiheitssicherung diente die Zunft der Richter bei ihrer Rechtsprechung durch alle Instanzen hindurch zu dem Thema bisher nicht gerade. So eine Rechtsprechung überhaupt stattfand. Denn dadurch, dass die Geschwindigkeit einer Urteilsfindung eher tortoise ist, bringt das beispielsweise einen Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer zu „wenn das Bundesverfassungsgericht eine Impfpflicht im Nachhinein kassiere, könne er als Pragmatiker gut damit leben, wenn dann alle geimpft sind“. Chapeau, das ist mal ein vorbildliches Rechtsstaatsverständnis. In dem Zusammenhang gab es – aber nur für die Antragssteller (!!) – heute zumindest das: „Verkürzung des Genesenenstatus rechtswidrig“, s. https://www.br.de/nachrichten/bayern/verwaltungsgericht-kuerzung-des-corona-genesenen-status-ist-rechtswidrig,SyBAwtc.

Nochmal breaking news – in dem Fall von der BILD: „Lauterbach im Fakten-Check“, s. https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/corona-krise-lauterbach-im-fakten-check-79203938.bild.html. BILD Dir also Deine Meinung. Nun, Presse sollte ja freiheitssichernd wirken. Dazu eine lesenswerte Analyse „Was man am Corona-Journalismus kritisieren kann“ unter https://www.heise.de/tp/features/Was-man-am-Corona-Journalismus-kritisieren-kann-6266779.html. Am Schlimmsten finde ich den auch darin genannten unsauber-manipulativen Umgang mit Sprache. Und da wiederum den großen Erfolg, der damit so einfach zu erreichen ist. Das Framing funktioniert prächtig und kritisches Denken ist ja auch wirklich anstrengend.

Anstrengend, aber auch wirklich lesenswert ist „Freiheit in Gefahr“ von Hans-Jürgen Papier. Z.B. unter https://www.perlentaucher.de/buch/hans-juergen-papier/freiheit-in-gefahr.html. Zwar auch schon wieder aus der Zeit, weil noch unter den Randbedingungen von knappen Impfstoffen geschrieben, aber dennoch eine kluge Betrachtung. In meinem Fall war es mein Weihnachtsgeschenk.

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Blog

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert