Status „Genesen“ auf 62 Tage verkürzt

Am Samstag, 15. Januar, änderte das RKI seine Richtlinie zur Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus: Ab sofort (also auch rückwirkend für bis dato noch bestehende Nachweise!) gilt dieser nur noch verkürzt für drei Monate. Allerdings wird zwar ab dem Zeitpunkt der Testabnahme gerechnet, gültig wird der Status jedoch erst 28 Tage später. Zieht man diese Zeitspanne von den neu beschlossenen 90 Tagen ab, besitzen Genesene ihren Status faktisch nur noch für 62 Tage. Zur Erinnerung: Davor waren es sechs Monate.

Die Verwunderung darüber ist z.B. unter „Wie kam es zum plötzlichen Verlust des Genesenenstatus?“, https://www.welt.de/politik/deutschland/plus236317603/Corona-Regeln-Wie-kam-es-zum-ploetzlichen-Verlust-des-Genesenenstatus.html nachzulesen. Zitat daraus: „In der Schweiz wurde der Genesenenstatus jüngst aus guten Gründen auf zwölf Monate verlängert. Dass eben jener Status in Deutschland auf drei Monate verkürzt wird, ist aus meiner wissenschaftlichen Erkenntnis nicht erklärbar.“ Hendrik Streeck, Mitglied im Expertenrat der Bundesregierung. Und weiter „… wir müssen wirklich aufpassen, dass die Entscheidungen auf fundiertem Wissen basieren und nicht willkürlich getroffen werden“. Was steckt wohl hinter dieser kurzfristigen Entscheidung, wenn es medizinisch nicht begründbar ist? Auch wieder wenig vertrauensbildend.

Die insbesondere rechtliche Perspektive dazu findet sich unter „Delegation wichtiger Impf- und Fristentscheidungen (Genesenenstatus, Auffrischungsimpfungen und Impfintervalle) auf das RKI und das Paul-Ehrlich-Institut“, https://netzwerkkrista.de/2022/01/16/eilmeldung-bundesregierung-verkuerzt-genesenenstatus-auf-drei-monate-will-es-aber-nicht-gewesen-sein-delegation-wichtiger-impf-und-fristentscheidungen-genesenenstatus-auffrischungsimpfung/. Allerdings sind die Ausführungen dort erst recht nicht vertrauensbildend. Exzerpieren kann ich sie daher leider erst recht nicht. Das Fazit lautet aber, dass es schon allein verfassungsrechtlich untragbar ist, dass hier nicht mehr der Gesetzgeber entscheidet. Denn nunmehr legen Behörden des Bundes defacto grundrechtsrelevante Maßnahmen fest. Ein nächster Schritt zur Auflösung der Gewaltenteilung?

Noch eine Präzisierung zur oben genannten Regelung in der Schweiz: Auch dort bekommen Genesene diesen Status für zunächst nur drei Monate. Aber danach können sie einen Antikörpertest machen, der ihren Status um 90 Tage verlängert. Und diese schlaue Herangehensweise kann auf einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten verlängert werden.

Zuletzt und zu Antikörpertests: Bereits in meinem Beitrag Das Türchen Nr. 18 habe ich den immer noch sehr lesenswerten Artikel „Das unbegreifliche Desinteresse an den Genesenen“ unter https://www.heise.de/tp/features/Das-unbegreifliche-Desinteresse-an-den-Genesenen-6297385.html zu diesem Thema verlinkt.

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